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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Wie die Zusammenarbeit läuft und was Sie zum Erstgespräch mitbringen.

Zusammenarbeit

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Im Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen. Danach geben Sie uns Ihre Unterlagen, per E-Mail, über DATEV Unternehmen online oder im Büro, den Rest übernehmen wir: Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss oder Steuererklärung. Wir besprechen jede Erklärung, bevor sie ans Finanzamt geht, und wir prüfen jeden Bescheid, der zurückkommt. Vor Fristen melden wir uns von selbst.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der in die laufenden Prozesse eingebunden ist. Fragen beantworten wir am Telefon oder per E-Mail.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Den letzten Steuerbescheid und, falls vorhanden, die letzte Steuererklärung. Dazu Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid oder eine Einnahmenübersicht. Selbstständige bringen Kontoauszüge sowie Ausgangs- und Eingangsrechnungen des laufenden Jahres mit. Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen rechtzeitig.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Als Steuerberaterin unterliegt Catrin Pütz der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG. Ihre Daten werden nur für die Beratung verwendet, nicht weitergegeben und nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Diese Website setzt keine Cookies und keine Tracking-Dienste ein.

Steuererklärung für Privatpersonen

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn Sie Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr bezogen haben (Kurzarbeiter-, Eltern- oder Krankengeld), wenn Ehepartner die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor nutzen, wenn Sie Nebeneinkünfte über 410 Euro hatten, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder bei einem eingetragenen Freibetrag. Rentner müssen abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro).

Ich vermiete eine Wohnung. Was ist zu beachten?

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und gehören in die Anlage V. Abgezogen werden Zinsen für die Finanzierung, die Abschreibung des Gebäudes (bei Altbauten meist 2 Prozent, bei Denkmälern deutlich mehr), Instandhaltung, Hausgeld ohne Rücklage, Verwaltungskosten und die Fahrten zum Objekt. Größere Sanierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf können als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten, hier lohnt sich vorher ein kurzes Gespräch.

Selbstständige und Unternehmen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz: Was gilt für mich?

Freiberufler dürfen immer die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Gewerbetreibende ebenfalls, solange der Umsatz unter 800.000 Euro und der Gewinn unter 80.000 Euro im Jahr bleibt und keine Eintragung im Handelsregister vorliegt. GmbH, UG und eingetragene Kaufleute müssen bilanzieren. Wir sagen Ihnen, was für Sie gilt, und wechseln die Gewinnermittlung, wenn es sinnvoll ist.

Wann muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Das hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab: über 9.000 Euro monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich, darunter gar nicht, dann reicht die Jahreserklärung. Die Voranmeldung ist jeweils am 10. des Folgemonats fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen Monat, bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung. Wir beantragen sie für Sie.

Welche Belege muss ich aufbewahren und wie lange?

Buchungsbelege, Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Jahresabschlüsse, Bilanzen und Bücher zehn Jahre. Elektronische Rechnungen müssen elektronisch aufbewahrt werden, ein Ausdruck reicht nicht. Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 müssen größere Unternehmen sie auch ausstellen, ab 2028 alle.

Was kostet die Steuerberatung?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt vom Umfang ab, zum Beispiel von der Höhe der Einkünfte oder des Umsatzes. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine konkrete Einschätzung, bei laufender Betreuung einen festen monatlichen Betrag. Die Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und die betrieblichen Erklärungen sind Betriebsausgaben, der Anteil für die private Steuererklärung ist teilweise absetzbar.

Noch Fragen? Wir helfen gern weiter.

Alle Angaben allgemein und ohne Gewähr, Stand September 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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„Wer fragt, hat den ersten Schritt schon gemacht.“

Catrin Pütz, Steuerberaterin · Leipzig