Ihr Finanzamt
Welches Finanzamt ist in Leipzig für Sie zuständig?
Für Steuererklärungen, Bescheide und Fristverlängerungen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei Unternehmen zählt der Firmensitz. Leipzig hat zwei Finanzämter, und die Aufteilung folgt der Postleitzahl:
- Finanzamt Leipzig II für die Postleitzahlen 04103, 04105, 04107, 04109, 04275, 04277, 04279, 04288, 04289, 04299 und 04317, also Zentrum, Südvorstadt, Musikviertel, Connewitz, Probstheida, Stötteritz und Umgebung.
- Finanzamt Leipzig I für alle übrigen Leipziger Postleitzahlen, also den Norden, Osten und Westen der Stadt, zum Beispiel Gohlis, Eutritzsch, Schönefeld, Reudnitz, Plagwitz, Lindenau und Grünau.
Noch einfacher geht es über Ihre Steuernummer: Beginnt sie mit 231, ist Leipzig II zuständig, beginnt sie mit 232, ist es Leipzig I. Beide Ämter sitzen nebeneinander im Leipziger Norden und teilen sich die Informations- und Annahmestelle am Wilhelm-Liebknecht-Platz. Als Ihr Steuerbüro übernehmen wir den Schriftverkehr mit dem Finanzamt: Erklärungen, Anträge, Fristverlängerungen und Einsprüche.
Ohne Gewähr, Stand September 2026. Verbindlich ist die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.